Im Dezember 2019 veröffentlichte das europäische IPPC-Büro zwei neue BVT-Merkblätter: für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie und für die Abfallverbrennung. Diese beiden besonderen BVT-Merkblätter haben etwas gemeinsam; beide enthalten den Geruchsmanagement-plan (OMP) als eine der besten verfügbaren Techniken (BVT) zur Geruchsminderung und/oder –überwachung.
Es gibt bisher über 30 veröffentlichte BVT-Merkblätter für eine Reihe von Industriebereichen, die zum Gültigkeitsbereich der Europäischen Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) gehören. Leider wurde das Thema Geruchsbelastung in den ersten BVT-Merkblättern nicht besonders beachtet, aber das ändert sich endlich in den Neufassungen, die im Laufe der letzten Jahre veröffentlicht wurden. Ab jetzt müssen jeder Betrieb der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie und jede Abfallverbrennungsanlage in Europa bei Bedarf einen Geruchsmanagementplan einhalten, wenn sie in den Geltungsbereichder BVT-Merkblätter gehören.
Es gab nämlich in den letzten fünf Jahren mehrere Veröffentlichungen von BVT-Merkblättern, in denen der Geruchsmanagementplan (OMP Odour Management Plan) als eine der besten verfügbaren Techniken zur Geruchsminderung und –überwachung enthalten ist. Diese Tabelle fasst die entsprechenden BVTs und den zugehörigen Stand der Technik im Hinblick auf den OMP zusammen:
| BVT-Merkblatt | Veröffentlichung | Stand der Technik des OMP | Schlagwort „Geruch“ |
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* Als Teil des Umweltschutzmanagementsystems (EMS)
Wie Sie ja wissen, sind die BVT-Beschlussfassungen für eine wichtige Reihe von europäischen Industriezweigen bindend, die Gegenstand der IED 2010/75/EU sind.
Obwohl der OMP in den beiden genannten Fällen einige Punkte gemeinsam haben, gibt es auch einige Unterschiede. Der wesentliche Unterschied ist der, dass das BVT-Merkblatt über Abfallverbrennung kein Protokoll mit Handlungsanweisungen oder Zeitschienen enthält, und die Geruchsüberwachung muss nach EN-Normen erfolgen.
Die gemeinsamen Punkte sind:
- ein Protokoll zur Geruchsüberwachung,
- ein Protokoll über bestätigte Geruchsereignisse, z.B. Beschwerden,
- ein Programm zur Geruchsvermeidung und –verminderung mit dem Ziel, die Quelle(n) zu identifizieren, die Geruchsbelastung zu messen/schätzen, die Anteile der Quellen zu beschreiben und Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung umzusetzen.
Im Falle des BVT-Merkblatts der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie sollte ein Geruchsmanagementplan (OMP) aufgestellt, angewandt und regelmäßig als Teil eines Emissionsminderungsplans überarbeitet werden; das betrifft aber nur solche Fälle, in denen eine Geruchsbelästigung an empfindlichen Immissionsorten erwartet wird und/oder nachgewiesen wurde.
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