Die Ausschreibung für den HNLUG-Ringversuch zur Unsicherheit der Schornsteinprobenahme ist wieder offen.

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) veranstaltet 2025 Ringversuche, um Fachleuten aus der Industrie die Möglichkeit zu bieten, ihre Fähigkeiten zur Emissionsmessung zu bewerten und zu verbessern. Unter den zahlreichen Tests stehen Geruchsmessungen im Mittelpunkt, wobei drei wichtige Ringversuche über das ganze Jahr verteilt stattfinden werden.

Jedes Jahr nehmen mehrere Dutzend Laboratorien aus etwa 20 verschiedenen Ländern weltweit an einem Ringversuch (ILC) zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit gemäß der europäischen Norm EN 13725/2003 teil, der von Olfasense, Lab Service oder anderen Organisationen organisiert wird. Diese ILC untersuchen jedoch nicht den Einfluss der "Probenahme" auf die Gesamtunsicherheit. Die Entnahme einer Geruchsprobe ist ein weiterer Parameter, der bei der Schätzung der Gesamtunsicherheit eines Labors berücksichtigt werden muss. Aus diesem Grund organisiert das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) seit 2015 jedes Jahr einen regelmäßigen Test, an dem mehrere Dutzend Labore teilnehmen.

Im Jahr 2025 wird das HLNUG drei verschiedene Geruchseignungstests anbieten. Die Tests sind so aufgebaut, dass sie reale Bedingungen imitieren, so dass die Ergebnisse eine zuverlässige Bewertung der Messmethoden ermöglichen. Die folgenden Termine für Geruchsprüfungen sind verfügbar:

  • 25O1: 15. September - 16. September 2025 (noch 6 Plätze frei)
  • 25O2: 17. September - 18. September 2025 (noch 5 Plätze frei)
  • 25O3: 22. September - 23. September 2025 (noch 7 Plätze frei)

6 Stunden vs. 30 Stunden für die Analyse der Probe?

Ein wichtiges Thema sind die unterschiedlichen Fristen für olfaktometrische Untersuchungen in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Während Deutschland vorschreibt, dass die Proben innerhalb von sechs Stunden nach der Entnahme analysiert werden müssen, erlauben andere europäische Länder bis zu 30 Stunden für dieselbe Analyse gemäß der Norm EN 13725. Diese Diskrepanz stellt Laboratorien, die unter verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen arbeiten, vor Herausforderungen.

Die Sechs-Stunden-Regel in Deutschland basiert auf den spezifischen Vorschriften der 41. BImSchV, die vorschreibt, dass Geruchsproben innerhalb dieses engen Zeitrahmens zu analysieren sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die Ergebnisse die Geruchskonzentration zum Zeitpunkt der Probenahme widerspiegeln und eine Momentaufnahme darstellen, die für die Bedingungen zum Zeitpunkt der Probenahme repräsentativ ist. Diese Vorschrift stellt jedoch eine logistische Herausforderung für Labors außerhalb Deutschlands dar, die möglicherweise an längere Zeiträume für die Analyse gewöhnt sind.

Die übrigen europäischen Länder (und möglicherweise die ganze Welt) folgen dagegen der europäischen Norm EN 13725, die ein 30-Stunden-Fenster für olfaktometrische Tests vorsieht. Diese verlängerte Zeitspanne gibt den Labors mehr Flexibilität beim Transport und bei der Analyse der Proben und erleichtert es ihnen, die Testanforderungen zu erfüllen. Diese unterschiedlichen Zeitrahmen führen jedoch zu einigen betrieblichen Schwierigkeiten, insbesondere für Laboratorien, die an Eignungsprüfungsprogrammen teilnehmen, die eine einheitliche Vorgehensweise in verschiedenen Rechtsordnungen erfordern.

Um diesen Unterschieden zu begegnen, mussten sich die Organisatoren der HLNUG-Eignungsprüfungen anpassen, indem sie den Laboratorien gestatteten, die olfaktometrischen Tests innerhalb der 30-Stunden-Frist abzuschließen, wie es die europäische Norm vorsieht. Dies ist jedoch mit Einschränkungen verbunden. Diese Abweichung wird in der abschließenden Auswertung deutlich angegeben, was sich auf die Interpretation der Ergebnisse auswirken kann, insbesondere im Hinblick auf ihre Gültigkeit in Deutschland. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Warum teilnehmen?

Die Teilnahme an diesen Eignungsprüfungen ermöglicht es Unternehmen und Laboratorien,:

  • Ihre Methoden zu validieren: die Genauigkeit und Zuverlässigkeit ihrer Geruchsemissionsmessungen zu gewährleisten.
  • die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen: Viele Industriezweige müssen ihre Kompetenz bei der Emissionsprüfung nachweisen, um die Umweltvorschriften einzuhalten.
  • Die Glaubwürdigkeit zu erhöhen: Die erfolgreiche Teilnahme an einer international anerkannten Eignungsprüfung wertet die Referenzen Ihres Unternehmens auf und zeigt, dass Sie sich für bewährte Verfahren einsetzen.

Wie kann man sich anmelden?

Die Anmeldung für diese Prüfungen ist ab sofort möglich, wobei für jede Sitzung nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht. Die Teilnahmegebühr für jeden Test beträgt 1750 € und beinhaltet alle erforderlichen Testmaterialien und die Ausgabe der Ergebnisse.

Für weitere Informationen oder um Ihren Platz zu reservieren, kontaktieren Sie bitte Dr. Jens Cordes unter pt@hlnug.hessen.de oder rufen Sie +49 (0)561-2000-141 an.

Über das HLNUG

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) setzt sich für den Schutz der Umwelt durch Überwachung und Forschung ein. Ihre Schornstein-Emissions-Ringversuche tragen entscheidend dazu bei, dass Industrie und Laboratorien hohe Standards bei der Emissionsmessung und im Umweltschutz einhalten können.

Zusätzlich zu den Ringversuchen bietet das HLNUG eine Emissionssimulationsanlage (ESA) zur Miete an, die es Organisationen ermöglicht, ihre eigenen Emissionsprüfungen und Schulungsmaßnahmen durchzuführen.

Wenn Sie daran interessiert sind, am HLNUG-Ringversuch teilzunehmen, sollten Sie die Website des HLNUG besuchen, um den nächsten Zeitplan und die Einzelheiten zur Anmeldung zu erfahren: https://www.hlnug.de/themen/luft/emissionen/ringversuche/proficiency-tests

 

 


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